Heimtierpass
Für Reisen mit Haustieren, gelten ab 3. Juli 2005 in der EU einheitliche Bestimmungen. Wer mit seinen Tieren innerhalb der EU reisen will, muss einen neuen, einheitlich gestalteten Ausweis vorweisen.
Der neue Heimtierpass ist blau, mit dem europäischen Sternenbanner versehen und enthält neben den Angaben zum Tier und seinem Besitzer, die gültige Tollwutimpfung tierärztlich bescheinigt. Sie wird von den EU-Mitgliedstaaten bei der Einreise als einzige Impfung verlangt und muss mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt, durchgeführt worden sein. Erforderlich ist außerdem, dass das Tier mit einem Mikrochip oder übergangsweise noch bis zum Jahr 2011, durch eine Tätowierung gekennzeichnet ist. Die Kennzeichnungsnummer muss ebenfalls im Ausweis eingetragen sein.
Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich dürfen darüber hinaus, für eine Übergangszeit von mindestens fünf Jahren, ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Fuchsbandwurm bzw. Zeckenbefall, beibehalten.
Der EU-Heimtierpass wird von den niedergelassenen Tierärzten ausgestellt, die für diesen amtlichen Vorgang von den zuständigen Behörden ermächtigt worden sind. Seit Juni 05 ist der neue Ausweis erhältlich.
Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren, wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.